Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-639/18KH v Sparkasse Südholstein
- Entschieden
- 2020-06-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:477
- CELEX
- 62018CJ0639
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Fernabsatz von Finanzdienstleistungen – Richtlinie 2002/65/EG – Art. 1 – Geltungsbereich – Verträge über Finanzdienstleistungen, die eine erstmalige Dienstleistungsvereinbarung mit daran anschließenden aufeinanderfolgenden Vorgängen umfassen – Geltung der Richtlinie 2002/65/EG nur für die erste Vereinbarung – Art. 2 Buchst. a – Begriff ‚Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag‘ – Änderungsvereinbarung zu einem Darlehensvertrag, durch die der ursprünglich vereinbarte Zinssatz geändert wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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