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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-639/18KH v Sparkasse Südholstein

Entschieden
2020-06-18
ECLI
ECLI:EU:C:2020:477
CELEX
62018CJ0639
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Fernabsatz von Finanzdienstleistungen – Richtlinie 2002/65/EG – Art. 1 – Geltungsbereich – Verträge über Finanzdienstleistungen, die eine erstmalige Dienstleistungsvereinbarung mit daran anschließenden aufeinanderfolgenden Vorgängen umfassen – Geltung der Richtlinie 2002/65/EG nur für die erste Vereinbarung – Art. 2 Buchst. a – Begriff ‚Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag‘ – Änderungsvereinbarung zu einem Darlehensvertrag, durch die der ursprünglich vereinbarte Zinssatz geändert wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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