Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-638/23Amt der Tiroler Landesregierung v Datenschutzbehörde
- Entschieden
- 2025-02-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:127
- CELEX
- 62023CJ0638
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 4 Nr. 7 – Begriff ‚Verantwortlicher‘ – Unmittelbare Benennung des Verantwortlichen durch das nationale Recht – Hilfsapparat einer Landesregierung – Keine Rechtspersönlichkeit – Keine eigene Rechtsfähigkeit – Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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