Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-636/22PY
- Entschieden
- 2023-11-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:899
- CELEX
- 62022CO0636
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Vom Ausstellungsmitgliedstaat zu gewährende Garantien – Art. 5 Nr. 3 – Ziel der Resozialisierung – Drittstaatsangehörige, die im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsmitgliedstaats ihren Wohnsitz haben – Gleichbehandlung – Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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