Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-636/20Tolnatext Bt. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

Entschieden
2021-07-01
ECLI
ECLI:EU:C:2021:538
CELEX
62020CO0636
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollkodex der Union – Art. 22 Abs. 6 – Art. 29 – Anspruch auf rechtliches Gehör – Von Amts wegen eingeleitete Verfahren – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Keine Angaben zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefrage für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits ergibt – Offensichtliche Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung