Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-635/22SC Assofrutti Rom S.R.L v Agenţia pentru Finanţarea Investiţiilor Rurale and Centrul Regional pentru Finanţarea Investiţiilor Rurale 5 Vest Timişoara
- Entschieden
- 2023-10-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:822
- CELEX
- 62022CO0635
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzielle Beihilfe zugunsten von Investitionen in Baumplantagen – Erfordernis, Angaben zum rechtlichen Kontext des Ausgangsverfahrens zu machen – Erfordernis, die Gründe anzugeben, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort des Gerichtshofs ergibt – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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