Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-634/20Proceedings brought by A
- Entschieden
- 2022-03-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:149
- CELEX
- 62020CJ0634
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Richtlinie 2005/36/EG – Anwendungsbereich – Voraussetzungen für die Erlangung der Berechtigung, den Arztberuf im Aufnahmemitgliedstaat selbstständig auszuüben – Im Herkunftsmitgliedstaat ausgestelltes Diplom – Befristung der Berechtigung zur Ausübung des Arztberufs auf drei Jahre – Aufsicht durch einen zugelassenen Arzt und gleichzeitige Absolvierung der dreijährigen besonderen Ausbildung in Allgemeinmedizin – Art. 45 und 49 AEUV.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht