Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-633/23Electrabel SA and Others v Commission de Régulation de l’Electricité et du Gaz (CREG)
- Entschieden
- 2025-12-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:991
- CELEX
- 62023CJ0633
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektrizitätsbinnenmarkt – Verordnung (EU) 2022/1854 – Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise – Art. 2 Nrn. 5 und 9 – Art. 6 bis 8 – Obergrenze für Markterlöse von Stromerzeugern, die bestimmte Energiequellen nutzen – Ermittlung der ‚Markterlöse‘ – Nationale Regelung, die den Rückgriff auf Vermutungen vorsieht, die entweder unwiderlegbar oder mittels anderer Vermutungen widerlegbar sind – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – Art. 22 Abs. 2 Buchst. c – Geltungsdauer der Art. 6 bis 8 dieser Verordnung – Anwendung einer Erlösobergrenze für einen vor dem in dieser Verordnung vorgesehenen Zeitraum aufgrund einer nationalen Regelung, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung erlassen wurde – Grundsätze des Vorrangs und der Effektivität des Unionsrechts – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht