Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-631/23Servoprax GmbH v Hauptzollamt Duisburg
- Entschieden
- 2025-11-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:906
- CELEX
- 62023CJ0631
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 – Zolltarifliche Einreihung – Gemeinsamer Zolltarif – Kombinierte Nomenklatur – Einreihung in die Unterposition 9018 90 84 – Venenstauer – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 – Art. 252 Satz 2 – Gültigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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