Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-631/19 PSigrid Dickmanns v European Union Intellectual Property Office
- Entschieden
- 2020-02-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:75
- CELEX
- 62019CO0631
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Vertrag auf bestimmte Dauer – Auflösungsklausel, nach der der Vertrag beendet wird, falls der Name des Bediensteten nicht in die Reserveliste des nächsten allgemeinen Auswahlverfahrens aufgenommen wird – Anwendung der Auflösungsklausel – Nichtigkeits- und Schadensersatzklage.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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