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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-631/17SF v Inspecteur van de Belastingdienst

Entschieden
2019-05-08
ECLI
ECLI:EU:C:2019:381
CELEX
62017CJ0631
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 11 Abs. 3 Buchst. e – Angehöriger eines Mitgliedstaats, der als Seemann an Bord eines unter der Flagge eines Drittstaats fahrenden Schiffes beschäftigt ist – Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnmitgliedstaat des Arbeitnehmers – Bestimmung des anwendbaren Rechts.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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