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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-629/24MH and Costa Crociere SpA v Costa Crociere SpA and Others

Entschieden
2026-06-04
ECLI
ECLI:EU:C:2026:451
CELEX
62024CJ0629
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Verordnung (EG) Nr. 392/2009 – Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See – Art. 2 – Anwendungsbereich – Art. 3 – Haftung und Versicherung – Art. 7 – Unterrichtung der Reisenden – Athener Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See – Art. 3 – Haftung des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung eines Reisenden – Art. 6 und 7 – Haftungsgrenzen – Richtlinie 90/314/EWG – Pauschalreisen – Art. 5 – Haftung des Reiseveranstalters für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise – Kreuzfahrt – Personenschaden, den ein Reisender an Bord des Schiffes erlitten hat – Haftungsgrenzen gemäß internationaler Übereinkommen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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