Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-629/24MH and Costa Crociere SpA v Costa Crociere SpA and Others
- Entschieden
- 2026-06-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:451
- CELEX
- 62024CJ0629
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Verordnung (EG) Nr. 392/2009 – Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See – Art. 2 – Anwendungsbereich – Art. 3 – Haftung und Versicherung – Art. 7 – Unterrichtung der Reisenden – Athener Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See – Art. 3 – Haftung des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung eines Reisenden – Art. 6 und 7 – Haftungsgrenzen – Richtlinie 90/314/EWG – Pauschalreisen – Art. 5 – Haftung des Reiseveranstalters für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise – Kreuzfahrt – Personenschaden, den ein Reisender an Bord des Schiffes erlitten hat – Haftungsgrenzen gemäß internationaler Übereinkommen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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