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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-629/23MTÜ Eesti Suurkiskjad v Keskkonnaamet

Entschieden
2025-06-12
ECLI
ECLI:EU:C:2025:429
CELEX
62023CJ0629
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Richtlinie 92/43/EWG – Art. 1 Buchst. i Abs. 1 – Erhaltungszustand einer Art – Begriff – Art. 14 – Verwaltungsmaßnahmen – Entnahme aus der Natur und Nutzung, die mit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Art vereinbar sind – Art. 1 Buchst. i Abs. 2 – Bewertung, ob der Erhaltungszustand der betreffenden Art günstig ist – Kumulative Voraussetzungen – Canis lupus (Wolf) – Einstufung in die Kategorie ‚gefährdet‘ der ‚Roten Liste‘ der Weltnaturschutzunion – Tierart, die zu einer Population gehört, deren natürliches Verbreitungsgebiet sich über das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hinaus erstreckt – Berücksichtigung des Austauschs mit Populationen derselben Art, die in benachbarten Mitgliedstaaten oder Drittländern vorkommen – Art. 2 Abs. 3 – Berücksichtigung der Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie der regionalen und örtlichen Besonderheiten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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