Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-629/23MTÜ Eesti Suurkiskjad v Keskkonnaamet
- Entschieden
- 2025-06-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:429
- CELEX
- 62023CJ0629
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Richtlinie 92/43/EWG – Art. 1 Buchst. i Abs. 1 – Erhaltungszustand einer Art – Begriff – Art. 14 – Verwaltungsmaßnahmen – Entnahme aus der Natur und Nutzung, die mit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Art vereinbar sind – Art. 1 Buchst. i Abs. 2 – Bewertung, ob der Erhaltungszustand der betreffenden Art günstig ist – Kumulative Voraussetzungen – Canis lupus (Wolf) – Einstufung in die Kategorie ‚gefährdet‘ der ‚Roten Liste‘ der Weltnaturschutzunion – Tierart, die zu einer Population gehört, deren natürliches Verbreitungsgebiet sich über das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hinaus erstreckt – Berücksichtigung des Austauschs mit Populationen derselben Art, die in benachbarten Mitgliedstaaten oder Drittländern vorkommen – Art. 2 Abs. 3 – Berücksichtigung der Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie der regionalen und örtlichen Besonderheiten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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