Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-629/22A.L. v Migrationsverket
- Entschieden
- 2023-04-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:365
- CELEX
- 62022CO0629
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Einwanderungspolitik – Richtlinie 2008/115/EG – Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Art. 6 Abs. 2 – Rückkehrentscheidung, die mit einem Einreiseverbot für die Dauer von drei Jahren verbunden ist – Drittstaatsangehöriger, der Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels eines anderen Mitgliedstaats ist – Unterlassen der nationalen Polizeibehörde, diesem Staatsangehörigen vor dem Erlass der Rückkehrentscheidung zu ermöglichen, sich in das Hoheitsgebiet dieses anderen Mitgliedstaats zu begeben.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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