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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-629/22A.L. v Migrationsverket

Entschieden
2023-04-26
ECLI
ECLI:EU:C:2023:365
CELEX
62022CO0629
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Einwanderungspolitik – Richtlinie 2008/115/EG – Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Art. 6 Abs. 2 – Rückkehrentscheidung, die mit einem Einreiseverbot für die Dauer von drei Jahren verbunden ist – Drittstaatsangehöriger, der Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels eines anderen Mitgliedstaats ist – Unterlassen der nationalen Polizeibehörde, diesem Staatsangehörigen vor dem Erlass der Rückkehrentscheidung zu ermöglichen, sich in das Hoheitsgebiet dieses anderen Mitgliedstaats zu begeben.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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