Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-629/17J. Portugal Ramos Vinhos SA v Adega Cooperativa de Borba CRL
- Entschieden
- 2018-12-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:988
- CELEX
- 62017CJ0629
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Markenrecht – Richtlinie 2008/95/EG – Art. 3 Abs. 1 Buchst. c – Ungültigkeitsgründe – Wortmarke, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Andere Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung – Einrichtung zur Herstellung der Ware – Aus einem Zeichen zur Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen und aus einer geografischen Angabe bestehende Wortmarke, die einen Wortbestandteil der Firma des Markeninhabers darstellt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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