Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-629/16Proceedings brought by CX

Entschieden
2018-07-11
ECLI
ECLI:EU:C:2018:556
CELEX
62016CJ0629
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Internationaler Straßenverkehr – Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei – Art. 9 – Zusatzprotokoll – Art. 41 und 42 – Freier Dienstleistungsverkehr – Stillhalteklausel – Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei – Art. 5 und 7 – Freier Warenverkehr – Nationale Regelung, die das Recht von Güterbeförderungsunternehmen mit Sitz in der Türkei, ihre Fahrzeuge auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verkehren zu lassen, beschränkt – Verpflichtung, entweder eine Genehmigung, die im Rahmen eines Kontingents erteilt wurde, das in einem zwischen diesem Mitgliedstaat und der Türkei geschlossenen bilateralen Abkommen festgesetzt wurde, oder eine Genehmigung für eine einzelne Beförderung, an der ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, einzuholen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung