Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-628/22Criminal proceedings against DU and Others
- Entschieden
- 2023-11-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:952
- CELEX
- 62022CO0628
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Identische Vorlagefragen – Wanderarbeitnehmer – Soziale Sicherheit – Anzuwendende Rechtsvorschriften – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 13 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i – Personen, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausüben – Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften des Sitzmitgliedstaats – Begriff ‚Sitz‘ – Unternehmen, das eine Gemeinschaftslizenz für den Kraftverkehr gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und (EG) Nr. 1072/2009 erlangt hat – Auswirkung – Auf betrügerische Weise erlangte oder geltend gemachte Lizenz – Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Art. 5 – A1-Bescheinigung – Vorläufiger Widerruf – Bindende Wirkung – Auf betrügerische Weise erlangte oder geltend gemachte Bescheinigung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht