Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-627/22AB v Finanzamt Köln-Süd
- Entschieden
- 2024-05-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:431
- CELEX
- 62022CJ0627
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit – Arbeitnehmer eines Mitgliedstaats, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat – Steuerliche Vergünstigungen – Einkommensteuer – Mechanismus der ‚Antragsveranlagung‘ – Begünstigte Steuerpflichtige – Begrenzung auf beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – Gleichbehandlung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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