Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-627/21S.H. v Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Sibiu and Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Braşov

Entschieden
2022-05-02
ECLI
ECLI:EU:C:2022:344
CELEX
62021CO0627
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Errichtung und der Umwandlung von Immobilien – Löschung der mehrwertsteuerlichen Registrierung eines Steuerpflichtigen von Amts wegen – Berichtigung des ursprünglich vorgenommenen Vorsteuerabzugs – Antwort auf die Vorlagefrage, die sich klar aus der Rechtsprechung ableiten lässt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung