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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-626/24PRAGON s.r.o. v Státní zemědělská a potravinářská inspekce, Inspektorát v Praze

Entschieden
2026-05-21
ECLI
ECLI:EU:C:2026:414
CELEX
62024CJ0626
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Warenverkehr – Amtliche Kontrollen von Lebensmitteln – Verordnung (EU) 2017/625 – Art. 9 Abs. 7 – Abschließende Harmonisierung – Nationale Regelung, die eine Pflicht vorsieht, die Ankunft von Nahrungsergänzungsmitteln aus anderen Mitgliedstaaten zu melden – Voraussetzung der unbedingten Erforderlichkeit für eine wirksame Organisation amtlicher Kontrollen im Hinblick auf Erfordernisse des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Verbraucher.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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