Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-626/24PRAGON s.r.o. v Státní zemědělská a potravinářská inspekce, Inspektorát v Praze
- Entschieden
- 2026-05-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:414
- CELEX
- 62024CJ0626
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Warenverkehr – Amtliche Kontrollen von Lebensmitteln – Verordnung (EU) 2017/625 – Art. 9 Abs. 7 – Abschließende Harmonisierung – Nationale Regelung, die eine Pflicht vorsieht, die Ankunft von Nahrungsergänzungsmitteln aus anderen Mitgliedstaaten zu melden – Voraussetzung der unbedingten Erforderlichkeit für eine wirksame Organisation amtlicher Kontrollen im Hinblick auf Erfordernisse des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Verbraucher.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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