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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-626/22C. Z. and Others v Ilva SpA in Amministrazione Straordinaria and Others

Entschieden
2024-06-25
ECLI
ECLI:EU:C:2024:542
CELEX
62022CJ0626
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Art. 191 AEUV – Industrieemissionen – Richtlinie 2010/75/EU – Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung – Art. 1, 3, 8, 11, 12, 14, 18, 21 und 23 – Art. 35 und 37 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Verfahren zur Erteilung und Überprüfung einer Betriebsgenehmigung für eine Anlage – Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit – Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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