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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-624/15UAB „Litdana“ v Valstybinė mokesčių inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos

Entschieden
2017-05-18
ECLI
ECLI:EU:C:2017:389
CELEX
62015CJ0624
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 314 – Differenzbesteuerung – Anwendungsvoraussetzungen – Weigerung der nationalen Steuerbehörden, einem Steuerpflichtigen das Recht zur Anwendung der Differenzbesteuerung zu gewähren – Auf den Rechnungen enthaltene Angaben sowohl zur Anwendung der Differenzbesteuerung durch den Lieferer als auch zur Befreiung von der Mehrwertsteuer – Nichtanwendung der Differenzbesteuerung durch den Lieferer auf die Lieferung – Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder Steuerhinterziehung bei der Lieferung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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