Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-624/15UAB „Litdana“ v Valstybinė mokesčių inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos
- Entschieden
- 2017-05-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:389
- CELEX
- 62015CJ0624
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 314 – Differenzbesteuerung – Anwendungsvoraussetzungen – Weigerung der nationalen Steuerbehörden, einem Steuerpflichtigen das Recht zur Anwendung der Differenzbesteuerung zu gewähren – Auf den Rechnungen enthaltene Angaben sowohl zur Anwendung der Differenzbesteuerung durch den Lieferer als auch zur Befreiung von der Mehrwertsteuer – Nichtanwendung der Differenzbesteuerung durch den Lieferer auf die Lieferung – Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder Steuerhinterziehung bei der Lieferung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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