Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-623/20 PEuropean Commission v Italian Republic
- Entschieden
- 2023-02-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:97
- CELEX
- 62020CJ0623
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Sprachenregelung – Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens zur Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration im Bereich Audit – Sprachkenntnisse – Beschränkung der Wahl der zweiten Sprache des Auswahlverfahrens auf Deutsch, Englisch und Französisch – Sprache, in der die Kommunikation mit dem Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) erfolgt – Verordnung Nr. 1 – Beamtenstatut – Art. 1d Abs. 1 – Unterschiedliche Behandlung aufgrund der Sprache – Rechtfertigung – Dienstliches Interesse – Erforderlichkeit der Einstellung ‚sofort einsatzfähiger‘ Beamter der Funktionsgruppe Administration – Gerichtliche Überprüfung – Erforderlicher Grad des Nachweises.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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