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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-621/21WS v Intervyuirasht organ na Darzhavna agentsia za bezhantsite pri Ministerskia savet

Entschieden
2024-01-16
ECLI
ECLI:EU:C:2024:47
CELEX
62021CJ0621
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl – Richtlinie 2011/95/EU – Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft – Art. 2 Buchst. d – Verfolgungsgründe – ‚Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe‘ – Art. 10 Abs. 1 Buchst. d – Verfolgungshandlungen – Art. 9 Abs. 1 und 2 – Verknüpfung zwischen den Verfolgungsgründen und den Verfolgungshandlungen oder zwischen den Verfolgungsgründen und dem Fehlen von Schutz vor solchen Handlungen – Art. 9 Abs. 3 – Nicht staatliche Akteure – Art. 6 Buchst. c – Voraussetzungen für subsidiären Schutz – Art. 2 Buchst. f – ‚Ernsthafter Schaden‘ – Art. 15 Buchst. a und b – Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz im Hinblick auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus – Art. 4 – Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen – Häusliche Gewalt – Drohung mit einem ‚Ehrenverbrechen‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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