Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-621/16 PEuropean Commission v Italian Republic
- Entschieden
- 2019-03-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:251
- CELEX
- 62016CJ0621
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Sprachenregelung – Allgemeine Auswahlverfahren zur Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Beamte der Funktionsgruppe Administration (AD 5) – Beamte der Funktionsgruppe Administration (AD 6) im Bereich Datenschutz – Sprachkenntnisse – Begrenzung der Wahl der Sprache 2 der Auswahlverfahren auf Englisch, Französisch und Deutsch – Sprache, in der der Schriftwechsel zwischen den Bewerbern und dem Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) erfolgt – Verordnung Nr. 1 – Beamtenstatut – Diskriminierung aufgrund der Sprache – Rechtfertigung – Dienstliches Interesse – Gerichtliche Überprüfung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht