Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-620/23‘NOV ZHIVOT 1919’ NCh v Rakovoditel na Upravlyavashtia organ na programata za transgranichno satrudnichestvo INTERREG-IPP
- Entschieden
- 2025-03-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:160
- CELEX
- 62023CJ0620
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eigenmittel der Europäischen Union – Schutz der finanziellen Interessen der Union – Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 – Besondere Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels ‚Europäische territoriale Zusammenarbeit‘ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Art. 27 – Rückforderung von infolge einer Unregelmäßigkeit gezahlten Beträgen vom federführenden Begünstigten – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 447/2014 – Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) – Besondere Durchführungsbestimmungen – Art. 40 und 46 – Finanzielle Berichtigung im Fall von Unregelmäßigkeiten – Entscheidung über eine finanzielle Berichtigung, die an einen anderen Begünstigten als den federführenden Begünstigten gerichtet ist – Recht des federführenden Begünstigten, sich am Verwaltungsverfahren und am Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dieser Entscheidung zu beteiligen – Art. 41 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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