Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-62/99Betriebsrat der bofrost* Josef H. Boquoi Deutschland West GmbH & Co. KG v Bofrost* Josef H. Boquoi Deutschland West GmbH & Co. KG

Entschieden
2001-03-29
ECLI
ECLI:EU:C:2001:188
CELEX
61999CJ0062
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung von Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 94/45/EG - Informationen, die die Unternehmen zur Verfügung stellen müssen - Informationen, die der Feststellung dienen, ob es innerhalb einer gemeinschaftsweit operierenden Unternehmensgruppe ein herrschendes Unternehmen gibt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung