Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-619/18 REuropean Commission v Republic of Poland
- Entschieden
- 2018-12-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:1021
- CELEX
- 62018CO0619(02)
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorläufiger Rechtsschutz – Art. 279 AEUV – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz – Richterliche Unabhängigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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