Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-617/24Siegfried PharmaChemikalien Minden GmbH v Hauptzollamt Bielefeld
- Entschieden
- 2025-11-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:908
- CELEX
- 62024CJ0617
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Zollkodex der Union – Art. 24 Buchst. d und Art. 211 Abs. 2 – Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Kommission – Befugnis, einen Gesetzgebungsakt zu ‚ergänzen‘ – Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 – Art. 172 Abs. 1 und 2 – Gültigkeit – Rückwirkung der Bewilligung einer aktiven Veredelung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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