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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-617/24Siegfried PharmaChemikalien Minden GmbH v Hauptzollamt Bielefeld

Entschieden
2025-11-20
ECLI
ECLI:EU:C:2025:908
CELEX
62024CJ0617
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Zollkodex der Union – Art. 24 Buchst. d und Art. 211 Abs. 2 – Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Kommission – Befugnis, einen Gesetzgebungsakt zu ‚ergänzen‘ – Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 – Art. 172 Abs. 1 und 2 – Gültigkeit – Rückwirkung der Bewilligung einer aktiven Veredelung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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