Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑617/10Åklagaren v Hans Åkerberg Fransson
- Entschieden
- 2013-02-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:105
- CELEX
- 62010CJ0617
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Anwendungsbereich – Art. 51 – Durchführung des Unionsrechts – Bekämpfung von die Eigenmittel der Union gefährdenden Verhaltensweisen – Art. 50 – Grundsatz ne bis in idem – Nationale Regelung, die bei der Ahndung ein und desselben Fehlverhaltens zu zwei getrennten Verfahren, einem verwaltungsrechtlichen und einem strafrechtlichen, führt – Vereinbarkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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