Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-616/21Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej v Gmina L
- Entschieden
- 2023-03-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:280
- CELEX
- 62021CJ0616
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c – Dienstleistung gegen Entgelt – Art. 9 Abs. 1 – Begriffe ‚Steuerpflichtiger‘ und ‚wirtschaftliche Tätigkeit‘ – Gemeinde, die unentgeltlich eine Asbestbeseitigung für diejenigen ihrer Einwohner organsiert, die Eigentümer einer Immobilie sind und den entsprechenden Wunsch geäußert haben – Erstattung von 40 % bis 100 % der Kosten an die Gemeinde durch einen Zuschuss der zuständigen Woiwodschaft – Art. 13 Abs. 1 – Keine Steuerpflichtigkeit der Gemeinden für Tätigkeiten oder Umsätze, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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