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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑616/11T-Mobile Austria GmbH v Verein für Konsumenteninformation

Entschieden
2014-04-09
ECLI
ECLI:EU:C:2014:242
CELEX
62011CJ0616
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Richtlinie 2007/64/EG – Zahlungsdienste – Art. 4 Nr. 23 – Begriff des Zahlungsinstruments – Im Onlinebanking oder mit Zahlschein erteilte Überweisungsaufträge – Art. 52 Abs. 3 – Recht des Zahlungsempfängers, vom Zahler für die Nutzung eines Zahlungsinstruments ein Entgelt zu erheben – Befugnis der Mitgliedstaaten, ein generelles Verbot zu erlassen – Vertrag zwischen einem Mobilfunkbetreiber und Privatpersonen.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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