Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑616/11T-Mobile Austria GmbH v Verein für Konsumenteninformation
- Entschieden
- 2014-04-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:242
- CELEX
- 62011CJ0616
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 2007/64/EG – Zahlungsdienste – Art. 4 Nr. 23 – Begriff des Zahlungsinstruments – Im Onlinebanking oder mit Zahlschein erteilte Überweisungsaufträge – Art. 52 Abs. 3 – Recht des Zahlungsempfängers, vom Zahler für die Nutzung eines Zahlungsinstruments ein Entgelt zu erheben – Befugnis der Mitgliedstaaten, ein generelles Verbot zu erlassen – Vertrag zwischen einem Mobilfunkbetreiber und Privatpersonen.
Legt aus
- PSD2 — Richtlinie (EU) 2015/236632015L2366
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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