Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-614/22XXX v Commissioner-General for Refugees and Stateless Persons (Family unity)
- Entschieden
- 2023-11-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:903
- CELEX
- 62022CJ0614
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/95/EU – Normen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus – Mutter minderjähriger, nach Belgien geflüchteter Kinder – Mutter als ‚Familienangehörige‘ im Sinne von Art. 2 Buchst. j dieser Richtlinie – Antrag der Mutter auf Gewährung abgeleiteten internationalen Schutzes – Ablehnung – Keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, der Betroffenen einen Anspruch auf diesen Schutz zuzuerkennen, wenn sie die Voraussetzungen für die Gewährung nicht selbst erfüllt – Art. 20 und Art. 23 Abs. 2 dieser Richtlinie – Unanwendbarkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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