Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-612/21Gmina O. v Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej
- Entschieden
- 2023-03-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:279
- CELEX
- 62021CJ0612
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c – Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen gegen Entgelt – Art. 9 Abs. 1 – Begriffe ‚Steuerpflichtiger‘ und ‚wirtschaftliche Tätigkeit‘ – Gemeinde, die den Ausbau erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet für diejenigen ihrer Einwohner organsiert, die Eigentümer einer Liegenschaft sind und den Wunsch geäußert haben, mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgestattet zu werden – Eigenbeteiligung der Eigentümer in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten, die eine zwischen der Gemeinde und dem betreffenden Eigentümer vereinbarte Obergrenze nicht überschreiten darf – Erstattung von 75 % der förderfähigen Kosten an die Gemeinde durch einen Zuschuss der zuständigen Woiwodschaft – Art. 13 Abs. 1 – Keine Steuerpflichtigkeit der Gemeinden für Tätigkeiten oder Umsätze, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht