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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-612/20Happy Education SRL v Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Cluj-Napoca and Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Cluj

Entschieden
2022-04-28
ECLI
ECLI:EU:C:2022:314
CELEX
62020CJ0612
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 132 Abs. 1 Buchst. i – Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten – Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht – Erbringung von das schulische Programm ergänzenden Unterrichtsleistungen – Einrichtung des privaten Rechts, die diese Dienstleistungen zu kommerziellen Zwecken erbringt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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