Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-612/20Happy Education SRL v Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Cluj-Napoca and Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Cluj
- Entschieden
- 2022-04-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:314
- CELEX
- 62020CJ0612
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 132 Abs. 1 Buchst. i – Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten – Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht – Erbringung von das schulische Programm ergänzenden Unterrichtsleistungen – Einrichtung des privaten Rechts, die diese Dienstleistungen zu kommerziellen Zwecken erbringt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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