Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-611/16 PXellia Pharmaceuticals ApS and Alpharma, LLC, anciennement Zoetis Products LLC v European Commission
- Entschieden
- 2021-03-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:245
- CELEX
- 62016CJ0611
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Pharmazeutische Erzeugnisse – Markt für Antidepressiva (Citalopram) – Vereinbarungen zur gütlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenspatente, die der Hersteller des Originalpräparats und Inhaber der Patente mit Generikaherstellern schließt – Art. 101 AEUV – Potenzieller Wettbewerb – Bezweckte Beschränkung – Einstufung – Berechnung der Geldbuße – Verteidigungsrechte – Angemessene Dauer – Verlust von Dokumenten durch Zeitablauf – Allgemeine Sorgfaltspflicht – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 23 Abs. 2 Unterabs. 2 – Obergrenze der Geldbuße – Berücksichtigung des Geschäftsjahrs, das dem, in dem der Beschluss der Europäischen Kommission erlassen wurde, unmittelbar vorausgegangen ist – Letztes vollständiges Geschäftsjahr mit einer normalen Geschäftstätigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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