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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-610/18AFMB Ltd and Others v Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank

Entschieden
2020-07-16
ECLI
ECLI:EU:C:2020:565
CELEX
62018CJ0610
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Wanderarbeitnehmer – Soziale Sicherheit – Anzuwendende Rechtsvorschriften – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Art. 14 Abs. 2 Buchst. a – Begriff ‚Person, die als Mitglied des fahrenden Personals eines Unternehmens beschäftigt wird‘ – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 13 Abs. 1 Buchst. b – Begriff ‚Arbeitgeber‘ – Lkw‑Fahrer, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abhängig beschäftigt sind – Lkw‑Fahrer, die einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen geschlossen haben, jedoch einem anderen Unternehmen mit Sitz in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat tatsächlich unterstehen – Bestimmung des Unternehmens, das die Eigenschaft des ‚Arbeitgebers‘ besitzt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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