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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-607/22Eurowings GmbH v flightright GmbH

Entschieden
2023-03-10
ECLI
ECLI:EU:C:2023:201
CELEX
62022CO0607
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Art. 2 – Begriff ‚ausführendes Luftfahrtunternehmen‘ – Bei einem Reiseunternehmen gebuchter Flug – Flug, der nie existiert haben soll.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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