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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-606/22Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy v B. sp. z o.o., anciennement B. sp.j

Entschieden
2024-03-21
ECLI
ECLI:EU:C:2024:255
CELEX
62022CJ0606
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten und der Verbesserung der körperlichen Fitness – Durch eine Registrierkasse und Kassenbons nachgewiesener Verkauf von Mehrfacheintrittskarten für den Zugang zu Dienstleistungen – Steuerbemessungsgrundlage – Irrtum über die Höhe des Steuersatzes – Grundsatz der steuerlichen Neutralität – Berichtigung der Steuerschuld aufgrund einer Änderung der Steuerbemessungsgrundlage – Nationale Praxis, die bei Fehlen einer Rechnung die Berichtigung des Mehrwertsteuerbetrags und die Erstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer nicht zulässt – Keine Gefährdung des Steueraufkommens – Einwand der ungerechtfertigten Bereicherung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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