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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-606/19flightright GmbH v IBERIA LAE SA Operadora Unipersonal

Entschieden
2020-02-13
ECLI
ECLI:EU:C:2020:101
CELEX
62019CO0606
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich – Besonderer Gerichtsstand für Ansprüche aus einem Vertrag – Begriff ‚Erfüllungsort‘ – Dienstleistungsvertrag – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Ausgleichsanspruch der Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Flug, für den eine bestätigte einheitliche Buchung vorliegt und der in mehreren Teilflügen von zwei verschiedenen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wird – Annullierung des letzten Teilflugs – Klage auf Ausgleichszahlungen, die sich gegen das mit dem letzten Teilflug beauftragte Luftfahrtunternehmen richtet und bei dem Gericht erhoben wird, in dessen Zuständigkeitsbereich der Abflugort des ersten Teilflugs liegt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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