Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-606/19flightright GmbH v IBERIA LAE SA Operadora Unipersonal
- Entschieden
- 2020-02-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:101
- CELEX
- 62019CO0606
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich – Besonderer Gerichtsstand für Ansprüche aus einem Vertrag – Begriff ‚Erfüllungsort‘ – Dienstleistungsvertrag – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Ausgleichsanspruch der Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Flug, für den eine bestätigte einheitliche Buchung vorliegt und der in mehreren Teilflügen von zwei verschiedenen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wird – Annullierung des letzten Teilflugs – Klage auf Ausgleichszahlungen, die sich gegen das mit dem letzten Teilflug beauftragte Luftfahrtunternehmen richtet und bei dem Gericht erhoben wird, in dessen Zuständigkeitsbereich der Abflugort des ersten Teilflugs liegt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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