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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-605/21Heureka Group a.s. v Google LLC

Entschieden
2024-04-18
ECLI
ECLI:EU:C:2024:324
CELEX
62021CJ0605
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 102 AEUV – Effektivitätsgrundsatz – Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen – Richtlinie 2014/104/EU – Verspätete Umsetzung der Richtlinie – Zeitliche Geltung – Art. 10 – Verjährungsfrist – Modalitäten des dies a quo – Beendigung der Zuwiderhandlung – Kenntnis der für die Erhebung der Schadensersatzklage unerlässlichen Informationen – Veröffentlichung der Zusammenfassung des Beschlusses der Europäischen Kommission, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt wird, im Amtsblatt der Europäischen Union – Bindungswirkung eines noch nicht bestandskräftigen Beschlusses der Kommission – Hemmung oder Unterbrechung der Verjährungsfrist während der Untersuchung der Kommission oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr Beschluss bestandskräftig wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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