Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-605/21Heureka Group a.s. v Google LLC
- Entschieden
- 2024-04-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:324
- CELEX
- 62021CJ0605
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 102 AEUV – Effektivitätsgrundsatz – Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen – Richtlinie 2014/104/EU – Verspätete Umsetzung der Richtlinie – Zeitliche Geltung – Art. 10 – Verjährungsfrist – Modalitäten des dies a quo – Beendigung der Zuwiderhandlung – Kenntnis der für die Erhebung der Schadensersatzklage unerlässlichen Informationen – Veröffentlichung der Zusammenfassung des Beschlusses der Europäischen Kommission, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt wird, im Amtsblatt der Europäischen Union – Bindungswirkung eines noch nicht bestandskräftigen Beschlusses der Kommission – Hemmung oder Unterbrechung der Verjährungsfrist während der Untersuchung der Kommission oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr Beschluss bestandskräftig wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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