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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-604/22IAB Europe v Gegevensbeschermingsautoriteit

Entschieden
2024-03-07
ECLI
ECLI:EU:C:2024:214
CELEX
62022CJ0604
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Normative Branchenorganisation, die ihren Mitgliedern Regeln für die Verarbeitung der Einwilligung von Nutzern anbietet – Art. 4 Nr. 1 – Begriff ‚personenbezogene Daten‘ – Folge von Buchstaben und Zeichen, die in strukturierter und maschinenlesbarer Form die Präferenzen eines Internetnutzers in Bezug auf seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner persönlichen Daten erfasst – Art. 4 Nr. 7 – Begriff ‚Verantwortlicher‘ – Art. 26 Abs. 1 – Begriff ‚gemeinsam Verantwortliche‘ – Organisation, die selbst keinen Zugang zu den von ihren Mitgliedern verarbeiteten personenbezogenen Daten hat – Verantwortlichkeit der Organisation, die sich auf die Weiterverarbeitung von Daten durch Dritte erstreckt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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