Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-604/22IAB Europe v Gegevensbeschermingsautoriteit
- Entschieden
- 2024-03-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:214
- CELEX
- 62022CJ0604
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Normative Branchenorganisation, die ihren Mitgliedern Regeln für die Verarbeitung der Einwilligung von Nutzern anbietet – Art. 4 Nr. 1 – Begriff ‚personenbezogene Daten‘ – Folge von Buchstaben und Zeichen, die in strukturierter und maschinenlesbarer Form die Präferenzen eines Internetnutzers in Bezug auf seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner persönlichen Daten erfasst – Art. 4 Nr. 7 – Begriff ‚Verantwortlicher‘ – Art. 26 Abs. 1 – Begriff ‚gemeinsam Verantwortliche‘ – Organisation, die selbst keinen Zugang zu den von ihren Mitgliedern verarbeiteten personenbezogenen Daten hat – Verantwortlichkeit der Organisation, die sich auf die Weiterverarbeitung von Daten durch Dritte erstreckt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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