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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-604/22IAB Europe v Gegevensbeschermingsautoriteit

Entschieden
2024-03-07
ECLI
ECLI:EU:C:2024:214
CELEX
62022CJ0604
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Normative Branchenorganisation, die ihren Mitgliedern Regeln für die Verarbeitung der Einwilligung von Nutzern anbietet – Art. 4 Nr. 1 – Begriff ‚personenbezogene Daten‘ – Folge von Buchstaben und Zeichen, die in strukturierter und maschinenlesbarer Form die Präferenzen eines Internetnutzers in Bezug auf seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner persönlichen Daten erfasst – Art. 4 Nr. 7 – Begriff ‚Verantwortlicher‘ – Art. 26 Abs. 1 – Begriff ‚gemeinsam Verantwortliche‘ – Organisation, die selbst keinen Zugang zu den von ihren Mitgliedern verarbeiteten personenbezogenen Daten hat – Verantwortlichkeit der Organisation, die sich auf die Weiterverarbeitung von Daten durch Dritte erstreckt.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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