Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-602/21European Commission v Republic of Poland
- Entschieden
- 2023-04-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:310
- CELEX
- 62021CJ0602
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2002/49/EG – Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – Prävention von Lärmbelästigung – Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken – Art. 8 Abs. 1 und 2 – Vorschriftswidrige oder nicht vorhandene Aktionspläne – Art. 10 Abs. 2 – Anhang VI – Zusammenfassungen nicht vorhandener Aktionspläne.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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