Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑602/10SC Volksbank România SA v Autoritatea Naţională pentru Protecţia Consumatorilor — Comisariatul Judeţean pentru Protecţia Consumatorilor Călăraşi (CJPC)
- Entschieden
- 2012-07-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:443
- CELEX
- 62010CJ0602
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Verbraucherschutz – Verbraucherkreditverträge – Richtlinie 2008/48/EG – Art. 22, 24 und 30 – Nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie – Anwendbarkeit auf Verträge, die nicht in den sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich der genannten Richtlinie einbezogen sind – Pflichten, die in dieser Richtlinie nicht vorgesehen sind – Beschränkung der Bankprovisionen, die der Kreditgeber erheben darf – Art. 56 AEUV, 58 AEUV und 63 AEUV – Pflicht, im nationalen Recht angemessene und wirksame Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu schaffen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht