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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-600/18UTEP 2006. SRL v Vas Megyei Kormányhivatal Hatósági Főosztály, Hatósági, Építésügyi és Oktatási Osztály

Entschieden
2019-09-26
ECLI
ECLI:EU:C:2019:784
CELEX
62018CJ0600
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Straßenverkehr – Art. 91 und 92 AEUV – Verordnung (EU) Nr. 165/2014 – Art. 32 Abs. 3, Art. 33 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 – Verstoß gegen die Regeln über die Benutzung von Fahrtenschreibern – Pflicht der Mitgliedstaaten, wirksame, abschreckende und nicht diskriminierende Sanktionen vorzusehen – Gebietsansässige und gebietsfremde kleine und mittlere Unternehmen – Unterschiedliche Behandlung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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