Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-600/18UTEP 2006. SRL v Vas Megyei Kormányhivatal Hatósági Főosztály, Hatósági, Építésügyi és Oktatási Osztály
- Entschieden
- 2019-09-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:784
- CELEX
- 62018CJ0600
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Straßenverkehr – Art. 91 und 92 AEUV – Verordnung (EU) Nr. 165/2014 – Art. 32 Abs. 3, Art. 33 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 – Verstoß gegen die Regeln über die Benutzung von Fahrtenschreibern – Pflicht der Mitgliedstaaten, wirksame, abschreckende und nicht diskriminierende Sanktionen vorzusehen – Gebietsansässige und gebietsfremde kleine und mittlere Unternehmen – Unterschiedliche Behandlung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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