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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑600/13Intelcom Service Ltd v Vincenzo Mario Marvulli

Entschieden
2014-04-30
ECLI
ECLI:EU:C:2014:609
CELEX
62013CO0600
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Art. 34 AEUV, 35 AEUV, 37 AEUV, 56 AEUV und 60 AEUV – Richtlinie 2006/123/EG – Nationale Regelung, die den Notaren die Tätigkeit der Abfassung und Beurkundung der Kaufverträge über unbewegliche Sachen vorbehält – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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