Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑600/13Intelcom Service Ltd v Vincenzo Mario Marvulli
- Entschieden
- 2014-04-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:609
- CELEX
- 62013CO0600
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Art. 34 AEUV, 35 AEUV, 37 AEUV, 56 AEUV und 60 AEUV – Richtlinie 2006/123/EG – Nationale Regelung, die den Notaren die Tätigkeit der Abfassung und Beurkundung der Kaufverträge über unbewegliche Sachen vorbehält – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
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