Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-6/23X v Agrárminiszter
- Entschieden
- 2024-04-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:294
- CELEX
- 62023CJ0006
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – Sachliche Anwendbarkeit – Zeitliche Anwendbarkeit – Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 – Art. 22 – Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte – Art. 71 – Zuschussfähigkeit – Voraussetzungen für die Gewährung – Regelung eines Mitgliedstaats, wonach die landwirtschaftliche Tätigkeit ununterbrochen als Haupterwerbstätigkeit und als Einzelunternehmer ausgeübt werden muss – Zusätzliche Förderbedingungen – Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 – Art. 63 – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 – Art. 35 – Förderkriterium – Verpflichtung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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