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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑6/12P Oy

Entschieden
2013-07-18
ECLI
ECLI:EU:C:2013:525
CELEX
62012CJ0006
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Staatliche Beihilfen – Art. 107 AEUV und 108 AEUV – Kriterium der Selektivität – Verordnung (EG) Nr. 659/1999 – Art. 1 Buchst. b Ziff. i – Bestehende Beihilfe – Nationale Regelung auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer – Abzugsfähigkeit entstandener Verluste – Keine Abzugsfähigkeit im Fall des Anteilseignerwechsels – Genehmigung von Ausnahmen – Ermessen der Steuerbehörden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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