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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-599/22European Commission v Hellenic Republic

Entschieden
2024-04-18
ECLI
ECLI:EU:C:2024:338
CELEX
62022CJ0599
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Verordnung (EG) Nr. 29/2009 – Anforderungen an Datalink-Dienste im einheitlichen europäischen Luftraum – Art. 3 Abs. 1 – Vom betreffenden Mitgliedstaat benannte Anbieter von Flugverkehrsdiensten – Versäumnis dieses Anbieters, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, damit die ATS-Dienste anbietenden Stellen über die Fähigkeit verfügen, die in dieser Verordnung festgelegten Datalink-Dienste zu erbringen und zu betreiben – Art. 4 Abs. 3 EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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