Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑599/13Somalische Vereniging Amsterdam en Omgeving (Somvao) v Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
- Entschieden
- 2014-12-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2462
- CELEX
- 62013CJ0599
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz der finanziellen Interessen der Union – Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 – Art. 4 – Gesamthaushaltsplan der Union – Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 – Art. 53b Abs. 2 – Entscheidung 2004/904/EG – Europäischer Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2005–2010 – Art. 25 Abs. 2 – Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Einziehung einer Finanzhilfe bei Vorliegen einer Unregelmäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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